Allgemeine Geschäftsbedingungen webfabrik internetagentur, Version 2010.01

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der webfabrik GmbH (nachfolgend webfabrik) gelten für alle Dienstleistungen der  webfabrik. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienstleistungen gelten. Im Abschnitt II (Webhosting, Domains, Shops, eMail) finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereitgestellt werden.

1.2 webfabrik erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn webfabrik in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 webfabrik kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von webfabrik gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. webfabrik weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4 Den Volltext der AGB kann webfabrik über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

1.6 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch webfabrik zustande.

2. Leistungen der webfabrik

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienstleistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Dienstleistungen.                            

2.3 Die Verfügbarkeit der Server der webfabrik und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. webfabrik weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von webfabrik liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von webfabrik handeln, von webfabrik nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt.

Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von webfabrik haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von webfabrik erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von webfabrik erbrachten Leistung.

2.4 webfabrik führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. webfabrik wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird webfabrik den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5 webfabrik kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von webfabrik für den Kunden zumutbar ist.

2.6 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich webfabrik vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

2.7 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3. Preise, Zahlung

3.1. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für die Durchführung von Aufträgen die von webfabrik genannten Preise, wie sie am Tag der Auftragserteilung im Internet oder per Angebotsabgabe für Beratung, Konzeption, Design und Hosting veröffentlicht wurden.

3.2. Alle im Internet sowie in Korrespondenzen, Angeboten und Verträgen gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, diese wird in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, insofern nichts anderes angegeben ist.

3.3. webfabrik kann von ihrem Auftraggeber eine Vorauszahlung verlangen. Leistet ein Auftraggeber die Vorauszahlung nicht, kann webfabrik die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Auftraggeber oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten. Die bis dahin von webfabrik erbrachten Leistungen sind sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

3.4. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bereits geleistete Arbeiten berechnet webfabrik gemäß der zuvor vereinbarten Honorare.

3.5. Bei der Vermittlung einer Reservierung bzw. Registrierung von Domains werden die Gebühren jeweils im Voraus für ein Jahr erhoben, Webspeicherplatz und Servermieten (Hosting) werden quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus berechnet; eine Teilrückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist nicht möglich.

3.6. Preisänderungen infolge von Preisänderungen der Vertragspartner von webfabrik bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten; im Falle von Preisanhebungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

3.7. Ohne andere Vereinbarung sind alle Rechnungen von webfabrik sofort oder zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hat der Kunde 30 Tage nach Zugang die Rechnung nicht beglichen, kommt er in Verzug. Ab Verzugseintritt steht webfabrik ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert, oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er webfabrik alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

3.8. Der Auftraggeber kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die eMail-Adresse und Rufnummern.

4.2 webfabrik kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die eMail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die eMail-Adresse, die webfabrik gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die webfabrik zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. webfabrik kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der webfabrik Server-Systeme beeinträchtigt wird.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf webfabrik Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei webfabrik liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der webfabrik übertragen.

5. Haftung der webfabrik

5.1 Für Schäden haftet webfabrik nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von webfabrik oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt webfabrik oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den webfabrik bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

5.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

6. Datennutzung

6.1 webfabrik erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf webfabrik Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. webfabrik wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

6.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

6.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft webfabrik keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

6.5. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt webfabrik vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

7. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsvollzug

7.1 webfabrik räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung, ausser die webfabrik hat die Programme modifiziert oder weiterentwickelt. Für modifizierte oder weiterentwickelte Programmabschnitte kommen die Bedingungen der webfabrik zur Anwendung.

7.2 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

7.3 Die von webfabrik zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.

7.4 Bis zu Erfüllung aller Forderungen/Zahlung der Rechnung bleiben die Website sowie Applikationen und Grafiken und sämtliche Nutzungsrechte im Eigentum der webfabrik. Webfabrik bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alleinberechtigt und kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen. Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gehen alle Nutzungsrechte auf den Kunden über.

Sollte der Kunde sich mehr als drei Monate für die Zahlung der Domaingebür und Miete des Severs/Systems im Verzug befinden, ist webfabrik berechtigt, die Domain abzuschalten und die Daten aus dem Netz zu nehmen, oder den Zugang zum Server, die Nutzung des Systems oder die Darstellung der Inhalte zu sperren.

Sollte der Kunde seine Unterlagen, Texte und Grafiken bis spätestens drei Monate nach der Vertragsunterzeichnung nicht geliefert haben, ist webfabrik berechtigt, eine Teilrechnung oder  die Gesamtrechnung zu stellen.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit bzw. um die erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

8.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. In Ausnahmefällen behält sich webfabrik das Recht vor, Kündigungen per eMail anzunehmen oder abzulehnen.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz von webfabrik, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Hosting, Shops, eMail                      

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. webfabrik beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit webfabrik nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter 1.2.

1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Der Kunde erkennt die jeweiligen Bedingungen mit Beauftragung der Registrierung an.

1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. webfabrik weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von eMails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der eMail deutlich zu machen.

2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusiv-Leistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern webfabrik feststellt, dass das Traffic-Volumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Traffic-Volumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann webfabrik das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

2.6 Alternativ steht webfabrik bei Traffic-Überschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.

2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann webfabrik den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann webfabrik die Domain löschen lassen.

3. Maßnahmen von webfabrik bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann webfabrik die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann webfabrik auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann webfabrik das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann webfabrik statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann webfabrik die Postfächer auf dem eMail-Server vorübergehend sperren.

3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von webfabrik betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im webfabrik Rechenzentrum liegen, kann webfabrik die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6 webfabrik kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten eMails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine eMail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handeln könnte.

3.7 Der Entgeltanspruch von webfabrik besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. eMail

4.1 webfabrik behält sich für eMails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

4.2 webfabrik ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene eMail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

5. Haftung der webfabrik

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an webfabrik gezahlt hat.

6. Verfahren bei Vertragsbeendigung

6.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.

6.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann webfabrik die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. webfabrik weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

6.3 Alternativ kann webfabrik die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

6.4 Beendet webfabrik den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann webfabrik nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

6.5 Nach Vertragsbeendigung werden alle Daten des Kunden (Internetseiten, Skripte, eMails etc.) von den Servern der webfabrik ohne weitere Ankündigung gelöscht. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung der Daten über das Vertragsende hinaus besteht nicht.